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Meine Beratungen sind Leistungen, die ich mit Ihnen direkt abrechne. Hierzu schließe ich mit Ihnen einen Beratungsvertrag siehe Menupunkt Download. Die Kosten der Ernährungsberatung begleichen Sie jeweils am Ende der Stunde direkt in bar bei mir – und erhalten dafür eine Quittung.Nach Abschluss der Gespräche erhalten Sie von mir Ihre ärztliche Zuweisung zurück und eine Aufstellung der geleisteten Kosten; beides zusammen ist zur Vorlage bei Ihrer Krankenversicherung bestimmt. Nur so können Ihnen Ihre Zuschüsse gewährt werden.
PreiseHonorar für Einzelgespräche = individuelle Beratung nach § 20 oder § 43
Das Honorar für die Teilnahme an einer Kleingruppe = Beratung nach § 43
Meine Leistungen können durch die Krankenversicherungen bezuschusst werden. Honorar für Vorträge:
Zuschüsse für Einzelgespräche in der gesetzlichen KrankenversicherungBeratungen zur Vorsorge ( = Prävention, § 20 SGB V ) werden zur Zeit mit bis zu drei Terminen pro Kalenderjahr bezuschusst.Beratungen im Rahmen der Therapie ( = Rehabilitation, § 43 SGB V ) benötigen eine ärztliche Zuweisung und werden zur Zeit mit bis zu fünf Terminen pro Kalenderjahr bezuschusst. Die Zuschüsse betragen z.Zt. 75 % - 80 %, es gibt Maximal-Beträge.Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kranken-Versicherung.
Übersicht über Honorar, Zuschüsse und Ihren Eigenanteil
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§ 20, max. drei Termine
Erstgespräch, 45 Minuten 50,- €
2 Folgetermine à 45 Minuten/ 50,- €
2x 50,- € = 100,- €
SUMME: 150,- € = Ihre Vorleistung
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Zuschuss
Maximal-Betrag
40,- €
2x 40,- € = 80,- €
120,- €
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Eigenanteil
10,- €
20,- €
30,- €
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§ 43, max. fünf Termine
Erstgespräch, 45 Minuten 50,- €
4 Folgetermine à 45 Minuten/ 50,- €
4x 50,- € = 200,- €
SUMME: 250,- € = Ihre Vorleistung
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Zuschuss
Maximal-Betrag
40,- €
4x 40,- €= 160,- €
200,- €
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Eigenanteil
10,- €
40,- €
50,- €
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Steffi Graef / staatl. geprüfte Diätassistentin
und Ernährungsberaterin DGE
Mühlgewannweg 5A / 68526 Ladenburg / Tel. 06203
/ 1 64 63 /
Ernaehrung@Steffi-Graef.de
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